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Einreisebestimmungen Personen Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils.
Kraftfahrzeug Führerschein, Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Reisegepäck/Gebrauchsgüter Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Lebens- und Genussmittel Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten 400 Zigarillos 200 Zigarren 1kg Rauchtabak 10 Liter Spirituosen 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.
Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) oder aus einem "Duty-free-Shop" gelten geringere Mengen.
Impfungen Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung).
Besondere Impfhinweise: FSME - Einzelne Verbreitungsgebiete sind aus der Region um Trient, Venetien (Belluno), Toskana (Florenz) und dem Piemont (nordwestlich des Lago Maggiore) bekannt.
Unter anderem können in der Region folgende, durch Impfung vermeidbare Krankheiten auftreten: Masern, Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut
Hinweise Reiseapotheke: Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken. Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!
Telefonieren Nach Italien: 0039 + Vorwahl (beginnend mit "0") + Teilnehmernummer Nach Deutschland: 0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernummer.
Die Vorwahlen (beginnend mit "0") innerhalb Italiens sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher müssen
sie auch bei Ortsgesprächen immer mitgewählt werden.
Es gibt nur noch wenige Telefonzellen, die mit Münzen funktionieren.Von den meisten Telefonzellen aus kann man mit einer Telefonkarte (carta telefonica) telefonieren. Telefonkarten sind erhätlich bei Bars, Tabakgeschäften, Postämter und Zeitungskiosken.
Zahlungsmittel Bargeld abheben EC-Geldautomaten sind ebenso verbreitet wie in Deutschland. Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 / 15.00-16.00 Uhr. Bargeldlos bezahlen Die ec-/Maestro-Karte wird als Zahlungsmittel praktisch überall akzeptiert. Auch alle gängigen internationalen Kreditkarten können verwendet werden
Quittungen Für sämtliche Dienstleistungen muss man sich in Italien eine Quittung mit Ausweis der Mehrwertsteuer geben lassen, die man aufbewahren sollte, um sie bei Kontrollen der Steuerbehörde vorweisen zu können.
Rauchen Rauchen ist in Italien in allen öffentlichen Räumen untersagt, also auch in Restaurants, Bars, Diskotheken etc, die keine gesonderten Raucherzimmer eingerichtet haben. Gäste, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Geldstrafen bis zu 250 Euro rechnen
Öffnungszeiten Post: Mo-Fr 8.30-14 Uhr, Sa 8.30-13 Uhr. Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 Uhr, manche eine zusätzliche Stunde am Nachmittag. Geschäfte: Mo-Sa 9-12.30/13 Uhr und ca. 15.30-19.30, viele Geschäfte im Zentrum öffnen auch sonntags und abends, große Einkaufszentren oft durchgehend Mo-Sa 9-22 Uhr. Museen: Di-So meist 9-17 Uhr; Mo meist geschlossen. Kirchen: meist über Mittag geschlossen, während der Gottesdienste keine Besichtigung.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt entweder 125 oder 220 Volt Wechselstrom. Deutsche Stecker passen nicht in alle Steckdosen. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers.
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